Allgemeine Geschäftsbedingungen für Medieninhaber

Robecon International FZ-LLC

Name in Kurzform: Robecon International FZ-LLC
Sitz: FDRK 3458 Compass Building, Ras Al Khaimah
Handelsregisternummer: 17001815
Steuernummer: 104136979200003
Bankkontonummer: IBAN AE59 0330 0000 1910 0947 123, SWIFT: BOMLAEAD

Als DIENSTLEISTER legt er ausschließlich im Rahmen der auf der Website netadex.hu / netadex.com angebotenen DIENSTLEISTUNGEN die folgenden Vertragsbedingungen mit dem ANONYMEN KUNDEN fest:

I. GEGENSTAND DES VERTRAGS

1.1. Der DIENSTLEISTER ist der Betreiber des auf der Webseite netadex.hu / netadex.com zugänglichen elektronischen Anzeigenvermittlungssystems (nachfolgend: NETADEX SYSTEM). Im NETADEX SYSTEM ermöglicht der DIENSTLEISTER einerseits seinen Nutzern als Anzeigenkunden die Veröffentlichung von Bannern und (einer) statischen Anzeige(n) auf der/den zur Verfügung stehenden Online-Werbefläche(n), wobei zu den Parametern der bezüglich der Anzeigen durchgeführten Interaktionen eine statistische Datenerfassung erfolgt. Andererseits ermöglicht er seinen Nutzern als Medieninhabern die Verwertung der Online-Werbefläche(n) durch die Veröffentlichung von Bannern und statischen Anzeigen.

1.2. Die in diesem Punkt beschriebene Dienstleistung gilt nach dem Gesetz Nr. CVIII von 2001 als elektronische Handelsdienstleistung: sowohl der Vertragsabschluss als auch die Erfüllung erfolgen auf elektronischem Wege.

1.3. Gegenstand der vorliegenden AGB ist es, die Regeln des Rechtsverhältnisses zwischen dem MEDIENINHABER und dem DIENSTLEISTER zu bestimmen, die sich auf die Bereitstellung, Nutzung und Verwertung von Online-Werbeflächen beziehen. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sind auf der Webseite netadex.hu / netadex.com kontinuierlich zugänglich.

II. BEGRIFFE

2.1. Bei der Anwendung der vorliegenden AGB ist unter den Begriffen weiter unten Folgendes zu verstehen:

MEDIENINHABER: Organisation oder Person, die berechtigt ist, über die Online-Werbefläche als Werbeträger zu verfügen, er veröffentlicht die Werbung,

ANZEIGENKUNDE: derjenige, der in seinem eigenen Interesse oder (bei Agenturen) im Interesse anderer Anzeigen veröffentlicht, und zwar unter Nutzung des NETADEX SYSTEMS, Werbungstreibender.

ONLINE-WERBEFLÄCHE: Bannerzone auf der Webseite,

ANZEIGE: Wirtschaftswerbung im Sinne über die grundlegenden Bedingungen und einzelnen Beschränkungen von Wirtschaftswerbung, worunter im Hinblick auf die vorliegenden AGB sowohl statische Anzeigen als auch Banner zu verstehen sind,

STATISCHE ANZEIGE: Online-Anzeigetyp, in der Bannerzone in Plakatform erscheinende Anzeige,

BANNER: Online-Anzeigetyp, in der Bannerzone erscheinende Anzeige, die den Besucher beim Anklicken auf die Webseite des Anzeigenkunden oder auf die Webseite des vom Anzeigenkunden vertretenen Werbungstreibenden umleitet,

INTERAKTION: Handlung, Äußerung, Reaktion des Besuchers der Webseite auf das Erscheinen der statischen Anzeige und der Banneranzeige, im Hinblick auf die vorliegenden AGB insbesondere, aber nicht ausschließlich das Anklicken der Anzeige, Ausfüllen von Formularen, Kauf usw.,

DIENSTLEISTUNG: Nutzung des NETADEX elektronischen Anzeigenvermittlungssystems gemäß Kapitel I als Medieninhaber oder als Anzeigenkunde.

NETADEX SYSTEMADMINISTRATOR:

Firmenname: ROBECON International FZ – LLC.
Sitz: Postfach: FDRK 3458 Compass Building, AI Shohada Road, AI Hamra Industrial Zone – FZ
Ras Al Khaimah, United Arab Emirates
Handelsregisternummer: 17001815
Steuernummer: 104136979200003

III. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

3.1. Notwendige technische Schritte zum Vertragsabschluss:

3.1.1. Der Besucher der Webseite netadex.hu / netadex.com signalisiert mit der Einleitung des Registrationsprozesses als MEDIENINHABER seine Absicht, mit dem DIENSTLEISTER einen Vertrag abzuschließen. Für die Registrierung muss der Besucher nach dem Ausfüllen des Online-Formulars, (im Interesse einer Vermeidung von Dateneingabefehlern) die Richtigkeit der aufgenommenen Daten bestätigen und parallel zur Annahme der vorliegenden AGB auf das Icon [ICH REGISTRIERE MICH] klicken, wodurch er dem DIENSTLEISTER auf elektronischem Wege ein Angebot zum Abschluss des Vertrags zuschickt. Durch die Ausführung der in diesem Punkt dargestellten Operationen erstellt das NETADEX SYSTEM automatisch ein Nutzerprofil, dies gilt jedoch noch nicht als das Zustandekommen eines Vertrags zwischen den Parteien.

3.1.2 Der DIENSTLEISTER behält sich das Recht vor, insofern die Umgebung, der Charakter, der Inhalt oder das Erscheinungsbild der Online-Anzeigefläche, die zur Verfügung gestellt werden soll, mit dem Image oder der Anschauung des DIENSTLEISTERS unvereinbar ist, das Angebot des Besuchers zum Vertragsabschluss entweder nicht oder nur zum Teil anzunehmen. Nachdem sich der Nutzer registriert hat, ist der DIENSTLEISTER im Hinblick auf die Webseite, auf der sich die Werbefläche, die vom MEDIENINHABER zur Verfügung gestellt werden muss, befindet berechtigt, nach subjektivem Ermessen den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. In diesem Fall wird das Benutzerprofil gelöscht und gleichzeitig der Besucher, der das Angebot unterbreitet, darüber informiert.

Es wird besonders, aber nicht ausschließlich als mit dem Image und der Anschauung des DIENSTLEISTERS unvereinbar angesehen, wenn der Inhalt der Webseite einen aggressiven Charakter hat, zu einem Dritte oder die öffentliche Sicherheit gefährdenden Verhalten aufruft, Sexualität mit besonders unzüchtiger Offenheit darstellt oder zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet ist bzw. begründet davon ausgegangen werden kann, dass sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

3.1.3 Zwischen den Parteien kommt der Vertrag durch die Bestätigung der Registrierung seitens des DIENSTLEISTERS (durch die Annahme des Angebots) und durch elektronische Rückbestätigung zum Zeitpunkt der Zustellung an die E-Mail-Adresse des MEDIENINHABERS auf unbefristete Zeit zustande. Der DIENSTLEISTER erklärt, dass, insofern von ihm keine Antwort auf das Angebot eintrifft (Stillschweigen), dies unter keinen Umständen als Annahme des Angebots angesehen werden kann.

3.2. Der DIENSTLEISTER erklärt, dass der Vertrag gemäß abgeschlossener, nicht als schriftliche Vereinbarung geltender Vertrag anzusehen ist.

IV. VERTRAGSERFÜLLUNG

4.1. Der DIENSTLEISTER erstellt für den MEDIENINHABER eine Nutzerfläche, die ihm die individuelle Nutzung der Dienstleistung ermöglicht und durch ein Passwort geschützt ist, einen sogenannten virtuellen Datenspeicher (PROFIL), und erhält ihn während Vertragsdauer aufrecht.

Der DIENSTLEISTER erteilt im Rahmen des persönlichen PROFILS dem MEDIENINHABER über alle im Hinblick auf die Nutzung der Dienstleistung wesentlichen Informationen Auskunft, so auch über die vom MEDIENINHABER angegebenen Daten, über den Umsatz auf der von ihm zur Verfügung gestellten Oline-Werbefläche, über die dort erscheinende(n) Anzeige(n), über Statistiken, welche die Interaktionen im Zusammenhang mit der Anzeige/den Anzeigen ausführlich darstellen, und über den Saldo seines NETADEX-Kontos, das die Höhe der Provision dokumentiert. Der MEDIENINHABER ist ausschließlich durch die Nutzung des PROFILS gemäß den vorliegenden AGB zur Nutzung der Dienstleistung berechtigt.

4.2. Die wesentliche Verpflichtung des MEDIENINHABERS ist es, die von ihm nach beliebigen Parametern erstellte oder zu erstellende Online-Werbefläche dem DIENSTLEISTER zur Verfügung zu stellen, damit dieser die Dienstleistung erbringen kann. Die wesentliche Verpflichtung des DIENSTLEISTERS ist es, für die Verwertung der zur Verfügung gestellten Werbefläche den Gegenwert, der aufgrund der durchgeführten Interaktionen berechnet wird, zu bezahlen.

4.3. Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistung ist, dass der MEDIENINHABER den vom DIENSTLEISTER in einem elektronischen Brief zugeschickten eingebetteten Code und/oder Messcode unverzüglich hochlädt (einfügt). Der MEDIENINHABER haftet für alle Fehler, die sich aus einem nicht adäquaten oder verspäteten Einfügen ergeben. Der MEDIENINHABER kann jederzeit mit der Nutzung der Dienstleistung aufhören, er ist berechtigt, die Bereitstellung der Werbefläche(n) einseitig, ohne Angabe von Gründen und fristlos einzustellen.

V. NUTZUNGSGEBÜHR

1. HÖHE DER PROVISION

5.1.1. Der MEDIENINHABER ist zu einer Provision berechtigt, deren Höhe sich nach der Häufigkeit der Interaktionen, die auf der von ihm zur Verfügung gestellten Online-Werbefläche durchgeführt wurden, richtet.

5.1.2. Mit der Annahme der vorliegenden AGB nimmt der MEDIENINHABER zur Kenntnis, dass die Höhe der Provision vom DIENSTLEISTER einseitig, ohne Mitwirkung des MEDIENINHABERS festgelegt werden kann.

5.1.3. Mit der Annahme der vorliegenden AGB nimmt der MEDIENINHABER zur Kenntnis, dass ihm keine Provision zusteht, wenn der DIENSTLEISTER einen Umstand bemerkt, der auf die Nutzung von den Umsatz künstlich erhöhenden Mitteln oder damit gleichwertigen Methoden hinweist, die eine Zunahme der Anzahl der Interaktionen zur Folge haben.

5.1.4. Der DIENSTLEISTER ist verpflichtet, die Provision aufgrund einer monatlichen Abrechnung nachträglich anhand der vom MEDIENINHABER ausgestellten vertragsgemäßen Rechnung innerhalb der dort angegebenen Frist in einem Betrag auf das vom MEDIENINHABER angegebene Zahlungskonto zu überweisen. Über den Entgelt für die Erfüllung seiner vertraglich festgelegten wesentlichen Verpflichtung (Provision) hinaus ist der MEDIENINHABER zu keinerlei weiteren finanziellen Forderungen berechtigt.

5.1.5. Wenn der MEDIENINHABER die Dienstleistung auch als Anzeigenkunde in Anspruch nimmt, ist er zur Umgruppierung des ihm zustehenden Provisionsbetrags auf das individuelle Konto des Anzeigenkunden berechtigt.

2. RECHNUNGSSTELLUNG

5.2.1. Im Rahmen des PROFILS führt der DIENSTLEISTER eine Abrechnung in Echtzeit für den MEDIENINHABER durch, diese bezieht sich sowohl auf die Anzeigen, die auf der/den zur Verfügung gestellten Online-Werbefläche(n) erscheinen, als auch auf die Anzahl der im Zusammenhang mit den Anzeigen erfolgten Interaktionen als auch auf die Höhe der dafür zustehenden Provision [netto]. Die für die durchgeführten Interaktionen zustehende Provision [netto] wird vom DIENSTLEISTER zeitgleich mit der Erfüllung dem für Provisionen eingerichteten individuellen Konto des MEDIENINHABERS gutgeschrieben.

5.2.2. Die Rechnungsstellung beruht ausschließlich auf den Messdaten des NETADEX SYSTEMS. Mit der Annahme der vorliegenden AGB akzeptiert der MEDIENINHABER die Statistik des NETADEX SYSTEMS als authentischen und realen Leistungsnachweis. Wenn der MEDIENINHABER nach dem letzten Tag des Berichtsmonats innerhalb von 3 Werktagen keine schriftlichen Einwände gegen die Statistik erhebt, betrachtet der DIENSTLEISTER dies als eindeutige Annahme der durch das NETADEX SYSTEM mitgeteilten Daten über das PROFIL als authentische und reale Angaben.

5.2.3 Der MEDIENINHABER ist berechtigt, eine Überweisungsrechnung über den Saldo des NETADEX Kontos am letzten Tag des Berichtsmonats um 24.00 Uhr zuzüglich Mehrwertsteuer für den Auftragnehmer auszustellen, und zwar mit einer Zahlungsfrist von 15 Tagen. Wenn die Erklärung über die Werbesteuer nicht auf der Rechnung aufgeführt ist oder der MEDIENINHABER als Privatperson nicht zur Ausstellung einer Rechnung berechtigt ist, muss er dem DIENSTLEISTER eine auf einem gesonderten Bogen abgefasste Erklärung per Post zukommen lassen.

5.2.4. Der MEDIENINHABER nimmt zur Kenntnis, dass, falls die von ihm ausgestellte Rechnung die Bestimmungen im vorliegenden Punkt oder die einschlägigen Rechtsvorschriften nicht erfüllt, ist der DIENSTLEISTER berechtigt, die Rechnung zurückzuschicken und die Auszahlung der Provision bis zum Erhalt einer vertrags- und ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung zu verweigern.

VI. RECHTE UND PFLICHTEN IN BEZUG AUF DAS PERSÖNLICHE PROFIL

6.1. Der MEDIENINHABER hat Kenntnis davon, dass durch die Angabe eines Nutzernamens und eines Passworts auf das persönliche Nutzer-PROFIL zugegriffen werden kann. Der MEDIENINHABER nimmt zur Kenntnis, dass er durch die Angabe der Kombination seines Nutzernamens und seines Passworts identifiziert wird, und zwar unabhängig davon, wer diese Angaben dem DIENSTLEISTER gegenüber angibt. Der MEDIENINHABER ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er seinen eigenen Nutzernamen und sein Passwort geheim hält, und er haftet für diejenigen Personen, die in seinem Namen in dem PROFIL die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Der MEDIENINHABER verpflichtet sich dazu, falls er Umstände bemerkt, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass Unbefugte Zugriff haben, unverzüglich den DIENSTLEISTER zu benachrichtigen. Der DIENSTLEISTER ist nicht dazu verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die sich aus einer Nutzung des Nutzernamens und des Passworts durch Unbefugte bzw. aus einer verspäteten Meldung ergeben.

6.2. Der MEDIENINHABER ist dazu berechtigt, seinen Nutzernamen und sein Passwort bzw. alle von ihm gemachten Angaben zu einem beliebigen Zeitpunkt einseitig in seinem PROFIL zu ändern, indem er die dort gespeicherten Informationen modifiziert. Der DIENSTLEISTER informiert den MEDIENINHABER in einem elektronischen Brief darüber, dass er die Änderung zur Kenntnis genommen hat, und die Änderung ist ab diesem Zeitpunkt gültig. Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistung ist, dass die Angaben des MEDIENINHABERS genau sind und der Wahrheit entsprechen sowie mit denjenigen im Identifikationsdokument, im Handelsregister (oder in einem sonstigen für juristische Personen maßgeblichen Register) und des Weiteren in Registern, die mit öffentlichem Glauben ausgestattet sind, übereinstimmen. Der MEDIENINHABER haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben. Der MEDIENINHABER ist auf Aufforderung des DIENSTLEISTERS hin dazu verpflichtet, unverzüglich die Dokumente, die die Richtigkeit seiner Angaben nachweisen, und die für seine Identifizierung erforderlichen Nachweise dem DIENSTLEISTER in der in der Aufforderung angegebenen Form und innerhalb der dort aufgeführten Frist zur Verfügung zu stellen.

6.3. Der DIENSTLEISTER ist berechtigt, die Dienstleistung und den Zugriff des MEDIENINHABERS auf die Dienstleistung zu verweigern, insofern eine beliebige der vom MEDIENINHABER gemachten Angaben unwahrscheinlich bzw. falsch ist oder aus einem sonstigen Grund die Geltendmachung der sich aus dem vorliegenden Rechtsverhältnis ergebenden Rechte oder die Erfüllung der übernommenen Pflichten verhindert.

6.4. Änderungen bei den Daten muss er unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen dem DIENSTLEISTER über die Modifizierung des PROFILS melden. Der DIENSTLEISTER informiert den MEDIENINHABER in einem elektronischen Brief darüber, dass er die Änderung zur Kenntnis genommen hat, und die Änderung ist ab diesem Zeitpunkt gültig. Der MEDIENINHABER haftet für eventuelle Schäden, die sich aus einer verspäteten Datenänderung ergeben.

6.5. Der DIENSTLEISTER gibt die ihm zur Kenntnis gelangten Daten nur in den gesetzlich und in der Ordnung zur Datenverarbeitung bestimmten Fällen an Dritte weiter, er verarbeitet sie zweckgebunden auf der Basis von beliebigen sich aus dem vorliegenden Rechtsverhältnis ergebenden Rechten.

VII. RECHTE UND PFLICHTEN DES MEDIENINHABERS

1. HAFTUNGSÜBERNAHME

7.1.1. Mit Annahme der vorliegenden AGB erklärt und gewährleistet der MEDIENINHABER, dass er in Bezug auf die unter der angegebenen Domain zu findende Website über das Recht verfügt und somit bevollmächtigt ist, die Webseite zu redigieren, Online-Werbeflächen zu erstellen, umzugestalten und deren Nutzung zu Werbezwecken gegen Entgelt abzutreten.

7.1.2. Der MEDIENINHABER ist während der Bereitstellungsdauer der Online-Werbefläche den Garantieregelungen entsprechend verpflichtet zu gewährleisten, dass die Online-Werbefläche zur vertragsgemäßen Nutzung geeignet und verwertbar ist sowie dass die Nutzung und Verwertung nicht durch Rechte von Dritten beschnitten oder eingeschränkt wird.

7.1.3. Der MEDIENINHABER ist nicht berechtigt, den Inhalt der Anzeige zu redigieren, und er ist verpflichtet, zu garantieren, dass die Anzeige(n) mit unverändertem Inhalt erscheinen bzw. platziert werden können und die einwandfreie Funktion der Dienstleistung auch sonst gewährleistet ist. Der MEDIENINHABER ist verpflichtet, alle technischen Operationen durchzuführen, damit die Dienstleistung funktioniert, und der DIENSTLEISTER ist berechtigt, die Erfüllung dieser Pflicht zu kontrollieren. Dem MEDIENINHABER steht keine Provision zu, wenn wegen Mängeln der verfügbaren Online-Werbefläche dort keine Werbung veröffentlicht werden kann oder die Veröffentlichung nur fehlerhaft funktioniert.

7.1.4. Der MEDIENINHABER ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung gestellte Online-Werbefläche bzw. deren Umgebung immer die Rechtsvorschriften erfüllt und frei von rechtswidrigen Inhalten ist.

2. ÜBERLASSUNG DER WERBEFLÄCHENNUTZUNG

7.2.1. Mit der Annahme der vorliegenden AGB erteilt der MEDIENINHABER ausdrücklich dem DIENSTLEISTER eine Vollmacht, die bereitgestellte Online-Werbefläche zu Werbezwecken gemäß den AGB zur Platzierung von Anzeigen Dritter (Anzeigekunden) zu nutzen und sie auf diese Weise zu verwerten. Der MEDIENINHABER ist berechtigt, die im vorliegenden Punkt aufgeführte Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

7.2.2. Mit der Annahme der vorliegenden AGB nimmt der MEDIENINHABER zur Kenntnis, dass bei der Verwertung der Online-Werbefläche als wichtigste Regel zu beachten ist, dass das NETADEX SYSTEM die Anzeige unverändert, automatisch und auf elektronischem Wege auf der Online-Werbefläche platziert. In Anbetracht der Tatsache, dass das Erscheinen der Anzeige vom elektronischen Anzeigenvermittlungssystem so durchgeführt wird, kann somit der DIENSTLEISTER den Inhalt und die Erscheinungsform der Anzeige und die Bestimmung der Website, die beworben werden soll, nicht kontrollieren.

7.2.3. Der MEDIENINHABER nimmt zur Kenntnis, dass die Verwertbarkeit, die Besucherzahl und die Anzahl der Interaktionen auf der bereitgestellten Online-Werbefläche im Voraus nicht genau zu kalkulieren sind. Der MEDIENINHABER akzeptiert, dass das vorliegende Rechtsverhältnis nicht der Ergebnisschuld unterliegt, der DIENSTLEISTER ist zur Verwertung der Online-Werbefläche berechtigt, insofern er eine geeignete Anzeige platzieren kann, er ist jedoch nicht zur Verwertung verpflichtet, der MEDIENINHABER ist nicht berechtigt, gegenüber dem DIENSTLEISTER aufgrund entgangener Einkünfte oder entgangenem Gewinn Ansprüche geltend zu machen.

7.2.4. In Ausnahmefällen ist der DIENSTLEISTER berechtigt, dem MEDIENINHABER zu individuellen, vorher festgelegten Bedingungen ein Angebot zur Veröffentlichung von Anzeigen zu unterbreiten, darüber wird der MEDIENINHABER in seinem persönlichen PROFIL informiert. In diesem Fall sind bei der Annahme des Angebots für den Vertrag die Bestimmungen im Angebot im Hinblick auf die Person des Anzeigenkunden, den Inhalt der Anzeige, die Veröffentlichungsdauer und die Provision anhand der Interaktionen maßgeblich.

7.2.5. Sollte der Inhalt der veröffentlichten Anzeige gegen Rechte oder berechtigte Interessen des MEDIENINHABERS verstoßen, kann dieser durch eine Benachrichtigung den DIENSTLEISTER zur Entfernung der rechtswidrigen Anzeige aufgrund von Punkt 8.2.4. auffordern.

3. URHEBERRECHTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM NETADEX SYSTEM

7.3.1. Das NETADEX SYSTEM ist eine Gesamtheit von als geschützte Kenntnisse geltenden, einen materiellen Wert darstellenden technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Kenntnissen, in Hinblick auf die sich der MEDIENINHABER ausdrücklich dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit dessen Funktion jede Information als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und dieses zu bewahren, des Weiteren ergreift er jede Maßnahme, um zu verhindern, dass Unbefugte es sich beschaffen, es benutzen, anderen mitteilen oder veröffentlichen.

4. VERBOT DER ANWENDUNG VON EINE KÜNSTLICHE UMSATZERHÖHUNG GENERIERENDEN MITTELN

7.4.1. Durch Annahme der vorliegenden AGB verpflichtet sich der MEDIENINHABER ausdrücklich dazu, keinerlei Mittel zur Generierung einer künstlichen Umsatzerhöhung (insbesondere, aber nicht ausschließlich Agent, Robot, Spider, Script, automatische Aktualisierung der Webseite usw.) oder andere Methoden (z. B. die Besucher der Website zu Interaktionen anzuregen) anzuwenden sowie keine „surf to pay“-Tätigkeit auf den zur Verfügung gestellten Online-Werbeflächen auszuüben. Des Weiteren ist der MEDIENINHABER auch nicht berechtigt, den Umsatz der Anzeigen durch die Verwendung einer anderen nicht von der vorliegenden Vereinbarung betroffene Website zu erhöhen.

7.4.2. Falls die Anwendung von eine künstliche Umsatzerhöhung generierenden Mitteln oder Methoden bekannt wird, betrachtet der DIENSTLEISTER in Bezug auf diese - im Hinblick auf die Provision anhand der Anzahl der Interaktionen - den MEDIENINHABER als deren Urheber. Als dem MEDIENINHABER zuzuschreibende Interaktion gelten auch alle Interaktionen, die von seinen Angestellten, Mitarbeitern oder von Angehörigen vorgenommen wurden.

7.4.3. Durch die Annahme der vorliegenden AGB nimmt der MEDIENINHABER zur Kenntnis, dass Interaktionen ohne reales Interesse sowohl gegen den Zweck der Dienstleistung verstoßen als auch die Interessen der Anzeigenkunden, die die Dienstleistung nutzen, verletzen, deshalb gilt die Anwendung jedweder Mittel oder Methoden zur künstlichen Umsatzerhöhung als schwerer Vertragsbruch, infolgedessen hat der DIENSTLEISTER dann das Recht, den Zugriff des MEDIENINHABERS auf die Dienstleistung mit sofortiger Wirkung aufzuheben, den vorliegenden Vertrag zu kündigen und den MEDIENINHABER von der Nutzung der Dienstleistung zukünftig auszuschließen. Dem MEDIENINHABER steht für Interaktionen, die aufgrund des vorliegenden Punkts generiert wurden, keine Provision zu, da diese an den/die betroffenen Anzeigenkunden zurückgezahlt wird. Über die in diesem Punkt beschriebenen Bestimmungen hinaus ist der MEDIENINHABER dazu verpflichtet, für alle materiellen und immateriellen Schäden des DIENSTLEISTERS umfassend und restlos aufzukommen.

VIII. RECHTE UND PFLICHTEN DES DIENSTLEISTERS

1. HAFTUNG

8.1.1. Der DIENSTLEISTER erklärt, dass im Falle einer Registrierung ausschließlich auf der Webseite netadex.hu/netadex.com domain der ausschließliche Betreiber des NETADEX SYSTEMS während des vorliegenden Rechtsverhältnisses aufgrund der Regelungen zur Haftung dazu verpflichtet ist, dafür einzustehen, dass das NETADEX SYSTEM für eine vertragsgemäße Nutzung geeignet ist und dass des Weiteren dessen Nutzung nicht durch die Rechte Dritter beschnitten oder eingeschränkt wird.

8.1.2. Der DIENSTLEISTER erklärt, die Anzeigen im eigenen Namen und Interesse oder aufgrund von mit Dritten abgeschlossenen, gültigen und wirksamen Aufträgen, im Interesse des Anzeigenkunden zu veröffentlichen. Er ist berechtigt, die Anzeige(n), die auf der vom MEDIENINHABER zur Verfügung gestellten Online-Werbefläche platziert werden, und die Dauer ihres Erscheinens einseitig, ohne Mitwirkung des MEDIENINHABERS zu bestimmen.

8.1.3. Der DIENSTLEISTER erklärt, dass die Dienstleistung derzeit, und solange der Vertrag in Kraft ist, die einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt.

8.1.4. Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich dazu, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, damit die Dienstleistung bzw. das elektronische Anzeigenvermittlungssystem bestimmungsgemäß, fehlerfrei und sicher funktioniert. Der DIENSTLEISTER ist dazu verpflichtet, alle technischen Operationen auszuführen, die gewährleisten, dass die Dienstleistung reibungslos in Anspruch genommen werden kann. Der DIENSTLEISTER übernimmt es des Weiteren, insofern er im Zusammenhang mit der Online-Werbefläche vom Auftreten einer beliebigen Beschädigung oder eines eine bestimmungsgemäße Nutzung ausschließenden bzw. eines sonstigen eine Maßnahme des MEDIENINHABERS erforderlich machenden Umstands Kenntnis erlangt, unverzüglich den MEDIENINHABER davon zu unterrichten.

8.1.5. Der DIENSTLEISTER ist nicht dazu berechtigt, Gebühren zu verlangen, wenn auf der Online-Werbefläche aufgrund eines Fehlers keine Anzeigen veröffentlicht werden können oder sie nur mangelhaft funktioniert.

8.1.6. Der DIENSTLEISTER haftet nicht für die Erfüllung verhindernde Ereignisse, deren Eintreffen auf den besonderen Charakter des Internets zurückzuführen ist (Verkehrs-, technische oder sonstige Umstände, die im Internet vorkommen und regelmäßig mit der Internetverwendung einhergehen) bzw. für als höhere Gewalt anzusehende außerordentliche Ereignisse, die außerhalb seiner Interessenssphäre auftreten und als unabwendbare Umstände gelten.

8.1.7. Der DIENSTLEISTER haftet nicht für Schäden, die in Bezug auf beliebige persönliche Daten bzw. Dateien entstehen, welche auf den im Zuge der Nutzung der Dienstleistung vom MEDIENINHABER verwendeten Geräten gespeichert sind.

2. NUTZUNG DER WERBEFLÄCHE

8.2.1. Der DIENSTLEISTER ist zur Erfüllung der Dienstleistung berechtigt, die Online-Werbefläche gemäß dem vorliegenden Vertrag bestimmungsgemäß zu nutzen, ohne die Rechte und berechtigten Interessen anderer zu verletzen. Der DIENSTLEISTER zahlt für die Nutzung gemäß den vorliegenden AGB einen Gegenwert. Der DIENSTLEISTER ist zur Verwertung der Online-Werbefläche berechtigt, insofern er eine geeignete Anzeige platzieren kann, er ist jedoch nicht zur Verwertung verpflichtet und muss auch nicht für entgangene Einkünfte aufkommen. Der DIENSTLEISTER hat kein Recht auf die Nutzung der Online-Werbefläche zu sonstigen Zwecken, die von dem Zweck im vorliegenden Vertrag abweichen.

8.2.2. Der DIENSTLEISTER ist berechtigt, einseitig und ohne Mitwirkung des MEDIENINHABERS festzulegen, welche Anzeige(n) von welchem/welchen Anzeigekunden auf der bereitgestellten Online-Werbefläche erscheinen darf/dürfen. Die Verwertung der Online-Werbefläche erfolgt gemäß der wesentlichen Bestimmung dahingehend, dass das NETADEX SYSTEM die Anzeige, die der Nutzer veröffentlichen möchte, unverändert, automatisch und auf elektronischem Wege auf der Online-Werbefläche platziert. Im Hinblick darauf ist der DIENSTLEISTER nicht dazu verpflichtet, die von ihm weitergeleitete Werbung zu kontrollieren oder auf Tatsachen oder Umstände zu überprüfen, die auf eine rechtswidrige Handlung hinweisen. Der DIENSTLEISTER haftet nicht für eventuell entstandene Schäden des MEDIENINHABERS, die auf den Inhalt und die Charakteristika der Anzeige zurückzuführen sind - da sich diese Umstände aus einen nicht von ihm zu verantwortenden Grund ergeben.

8.2.3. Der DIENSTLEISTER ist berechtigt, die bestimmungsgemäße Verwertbarkeit der Online- Werbefläche zu kontrollieren, und die Nutzung ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung aufzuheben, wenn die Nutzung gegen die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags verstößt.

8.2.4. Wenn der Inhalt der veröffentlichten Anzeige das Recht oder die berechtigten Interessen des MEDIENINHABERS verletzt, ist dieser berechtigt, den DIENSTLEISTER zur Entfernung der rechtsverletzenden Anzeige aufzufordern. Die Benachrichtigung muss die Angaben enthalten, die zur Identifizierung der Anzeige mit rechtswidrigem Inhalt erforderlich sind. Der DIENSTLEISTER ist verpflichtet, innerhalb 12 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung Maßnahmen zur Entfernung der betroffenen Anzeige zu ergreifen.

IX. ÄNDERUNG DES VERTRAGES

9.1.1. Der MEDIENINHABER ist jederzeit berechtigt, durch eine entsprechende Änderung der im PROFIL gespeicherten Informationen - im Interesse einer Bereitstellung von Online-Werbeflächen - weitere Websites zu registrieren. Die Änderung des Vertrags zwischen den Parteien kommt durch die Einwilligung seitens des DIENSTLEISTERS (durch Annahme des Angebots) und durch elektronische Rückbestätigung zum Zeitpunkt der Zustellung an die E-Mail-Adresse des ANZEIGENKUNDEN zustande. Der DIENSTLEISTER erklärt, dass, falls er im Zusammenhang mit weiteren Online-Werbeflächen keine Antwort gibt (Stillschweigen), das unter keinen Umständen als Annahme der Vertragsänderung gilt.

9.1.2. Der DIENSTLEISTER behält sich das Recht vor, insofern die Umgebung, der Charakter, der Inhalt oder das Erscheinungsbild der vom MEDIENINHABER bereitgestellten weiteren Online-Werbefläche, die er anbieten möchte, mit dem Image oder der Anschauung des DIENSTLEISTERS unvereinbar ist, das Angebot einer Vertragsänderung entweder gar nicht oder nur zum Teil anzunehmen. Dementsprechend ist er auch im Hinblick auf die vom MEDIENINHABER angebotene weitere Werbefläche dazu berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

X. ERLÖSCHEN DES VERTRAGS

1. EINTRETEN VON BEDINGUNGEN, DIE DAS RECHTSVERHÄLTNIS BEENDEN

10.1.1. Der MEDIENINHABER nimmt mit der Annahme der AGB zur Kenntnis, dass das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien automatisch erlischt, insofern mehr als 365 Tage vergehen, ohne dass der MEDIENINHABER die Dienstleistung in Anspruch nimmt (die Online-Werbefläche bereitstellt). Der DIENSTLEISTER benachrichtigt gleichzeitig mit dem Erlöschen des Rechtsverhältnisses den MEDIENINHABER darüber in einem elektronischen Brief.

2. KÜNDIGUNG

10.2.1. Der MEDIENINHABER ist dazu berechtigt, den vorliegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen durch eine einseitige Erklärung an den DIENSTLEISTER aufzuheben.

10.2.2. Der DIENSTLEISTER ist dazu berechtigt, den vorliegenden Vertrag ohne Angabe von Gründen unter Anwendung einer Kündigungszeit von 5 Tagen durch eine einseitige Erklärung an den MEDIENINHABER aufzuheben.

10.2.3. Der DIENSTLEISTER ist dazu berechtigt, den vorliegenden Vertrag durch eine einseitige schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzuheben, insofern sich der MEDIENINHABER einen schweren Verstoß gegen die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN oder gegen andere sich auf das vorliegende Rechtsverhältnis beziehende Bestimmungen zuschulden kommen lässt bzw. ansonsten ein Verhalten an den Tag legt, unter dessen Berücksichtigung die Aufrechterhaltung des Rechtsverhältnisses vom DIENSTLEISTER nicht erwartet werden kann. Handlungen, die zu einer Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigen sind besonders, aber nicht ausschließlich:

(i.) wenn der MEDIENINHABER die bestimmungsgemäße Funktion des Netzwerks des DIENSTLEISTERS beeinträchtigt oder gefährdet.

(ii) wenn er auf eine nicht bestimmungsgemäße, irreführende oder andere täuschende Weise bzw. auf eine beliebige Weise das System umgeht und es auf eine Weise, die die Integrität des Netzwerks verletzt oder gefährdet, verwendet.

(iii.) wenn er dem DIENSTLEISTER falsche oder irreführende Daten bzw. Informationen übermittelt hat oder unbefugt im Namen eines anderen vorgeht.

(iv.) wenn er das NETADEX SYSTEM unrechtmäßig oder für illegale Zwecke nutzt; oder dies der DIENSTLEISTER als ein auf eine Rechtsverletzung ausgerichtetes oder zur Verletzung der Rechte bzw. berechtigten Interessen anderer geeignetes Gebaren ansieht,

(v.) wenn er ein Verhalten an den Tag legt, dass die berechtigten finanziellen, wirtschaftlichen oder Marktinteressen des DIENSTLEISTERS verletzt oder gefährdet.

Der DIENSTLEISTER erklärt, dass insbesondere die künstliche Generierung von Interaktionen durch den MEDIENINHABER zu dem Zweck, die Provision zu erhöhen, als eine Handlung gilt, die im Widerspruch zur Bestimmung des NETADEX SYSTEMS steht.

10.2.4. Der DIENSTLEISTER erklärt, dass er sich im Falle eines vertragsbrüchigen Verhaltens des MEDIENINHABERS unabhängig vom Recht auf Kündigung mit sofortiger Wirkung das Recht vorbehält, vom MEDIENINHABER die Erstattung der ihm durch den Vertragsbruch entstandenen Schäden zu fordern bzw. den MEDIENINHABER im Hinblick auf die Zukunft von der Nutzung des NETADEX SYSTEMS auszuschließen.

3. PROCEDERE NACH ERLÖSCHEN DES RECHTSVERHÄLTNISSES

10.3.1. Ein Erlöschen des Rechtsverhältnisses aus einem beliebigen Grund entbindet die Parteien nicht von der Pflicht, in Bezug auf die bis dahin erfolgte Erfüllung abzurechnen. Der MEDIENINHABER ist berechtigt, am Tag des Erlöschens des Vertrags eine Rechnung über den fälligen Saldo des individuellen Kontos, das die Provision dokumentiert, auszustellen und zwar gemäß der Rechnungsordnung in den vorliegenden AGB, wobei die Einschränkung in Punkt 5.2.6. für diesen Fall nicht anzuwenden ist.

10.3.2. Innerhalb von 15 Tagen nach dem Erlöschen des Rechtsverhältnisses sind die Parteien dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit der Erfüllung des vorliegenden Vertrags alle beweglichen Güter und Dokumente, die das Eigentum der anderen Partei darstellen, zurückzugeben.

10.3.3. Der DIENSTLEISTER ist dazu berechtigt, am 30. Tag nach dem Erlöschen des Rechtsverhältnisses das persönliche Nutzer-PROFIL des MEDIENINHABERS unwiederbringlich zu löschen. In dem Zeitraum zwischen dem Erlöschen des Rechtsverhältnisses und dem Löschen des PROFILS ist der MEDIENINHABER nicht berechtigt, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, der DIENSTLEISTER ist berechtigt, den Zugriff auf es auszusetzen.

XI. KONTAKTHALTUNG

11.1. Im Zuge der Erfüllung des vorliegenden Vertrags ist die primäre Form der Kontakthaltung die elektronische Korrespondenz. Der MEDIENINHABER ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse geschickten Sendungen erfolgreich zugestellt werden können, sollte er dies versäumen, hat er die daraus entstehenden Schäden zu tragen.

11.2. Benachrichtigungen und Auskünfte im Zusammenhang mit der Erfüllung des vorliegenden Vertrags sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgen, und zwar in der Form eines elektronischen Briefs oder als Einschreiben auf dem Postweg.

11.3. Kontaktdaten des DIENSTLEISTERS:

Korrespondenzadresse: FDRK 3458 Compass Building, AI Shohada Road. AI Hamra Industrial Zone – FZ Ras AI Khaimah , United Arab Emirates
E-mail: office@robeconinternational.com

11.4. Bei Zustellung als Einschreiben mit Rückempfangsschein ist der Zustellungstag das Datum auf dem Rückempfangsschein. Insofern der Rückempfangsschein mit dem Hinweis „unzustellbar“, „Adressat unbekannt“ oder „unbekannt verzogen“ zurückkommt oder bei einer Verweigerung der Entgegennahme der Sendung bzw. im Hinblick auf Postsendungen, die als Einschreiben mit besonderen Dienstleistungen aufgegeben worden sind, erachten die Parteien die Sendung unabhängig davon, ob die Übergabe erfolgt ist, am 5. Tag nach deren Aufgabe auf der Post als beim Adressaten eingetroffen.

11.5. Der elektronische Brief ist dann als zugestellt anzusehen, wenn ihn der DIENSTLEISTER an die vom ANZEIGENKUNDEN angegebene elektronische E-Mail-Adresse geschickt hat, insofern der DIENSTLEISTER keine Fehlermeldung, laut der die Zustellung erfolglos war, erhalten hat.

XII. GEHEIMHALTUNG

12.1. Die Parteien verpflichten sich dazu, alle Tatsachen, Auskünfte und sonstigen Daten, die ihnen aufgrund des vorliegenden Rechtsverhältnisses über die andere Partei zur Kenntnis gelangen, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und dies nach dem Erlöschen des vorliegenden Rechtsverhältnisses unbefristet zu bewahren bzw. sich einer Mitteilung an Unbefugte und einer Veröffentlichung zu enthalten. Im Falle eines Verstoßes gegen die im vorliegenden Punkt eingegangenen Verpflichtungen ist die Partei, die den Vertragsbruch begeht, dazu verpflichtet, der anderen Partei unverzüglich alle Schäden und Kosten, die ihr durch den Vertragsbruch entstanden sind, zu erstatten.

XIII. VERPFLICHTETUNG ZUR KOOPERATION

13.1. Die Parteien verpflichten sich dazu, im Zuge der Vertragserfüllung miteinander zu kooperieren und einander über alle wesentlichen Umstände unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Parteien erklären sich bereit zu versuchen, alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden eventuellen Rechtsstreitigkeiten auf friedlichem Wege beizulegen.

13.2. Die Parteien vereinbaren und der MEDIENINHABER stimmt durch seine Annahme der vorliegenden AGB zu, dass sich die Parteien unabhängig von der Staatsangehörigkeit für die Beurteilung von eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Gerichtsbarkeit der Gerichte Ungarns ausbedingen.

XIV. GELTUNG DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN

14.1. Die Bestimmungen der vorliegenden AGB treten am 1. Juni 2022 in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

14.2. Eine Abweichung von den vorliegenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ist nur dann gültig, wenn sie auf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien beruht.

14.3. Der DIENSTLEISTER behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB zu ändern, in diesem Fall treten die AGB, die mit den geänderten Bestimmungen in eine einheitliche Fassung gebracht worden sind, am 15. Tag nach deren Veröffentlichung in Kraft, d. h., dass sie ab dann auch auf bereits geltende Verträge anzuwenden sind.

14.4. Der MEDIENINHABER ist dazu berechtigt, bis zum 10. Tag nach der Veröffentlichung, gegen Änderungsbestimmungen – sowohl gegen Teile davon als auch gegen die Bestimmungen als Ganzes – zu protestieren, in diesem Fall gelten die vom Protest betroffenen Bestimmungen nicht für den bereits in Kraft getretenen Vertrag bzw. die Vertragsbestimmung zwischen dem protestierenden MEDIENINHABER und dem DIENSTLEISTER. Der MEDIENINHABER nimmt zur Kenntnis, dass der DIENSTLEISTER, insofern er keinen Protest gegen die Änderungsbestimmungen erhebt und die DIENSTLEISTUNG nach deren Inkrafttreten nutzt, davon ausgeht, dass er die Änderungsbestimmungen für sich als verbindlich anerkennt.

14.5. Der ANZEIGENKUNDE akzeptiert mit seiner Annahme der AGB, dass er, insofern die Bestimmungen der vorliegenden AGB und seine eigenen allgemeinen Vertragsbedingungen einander widersprechen, die vorliegenden AGB für sich als verbindlich anerkennt.

14.6. Der vorliegende Vertrag unterliegt den Gesetzen und Bestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate.

Ras Al Khaimah, 01.06.2022.

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