Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbetreibende

Robecon International FZ-LLC

Name in Kurzform: Robecon International FZ-LLC
Sitz: FDRK 3458 Compass Building, Ras Al Khaimah
Handelsregisternummer: 17001815
Steuernummer: 104136979200003
Bankkontonummer: IBAN AE59 0330 0000 1910 0947 123, SWIFT: BOMLAEAD

Als DIENSTLEISTERS legt er ausschließlich im Rahmen der auf der Website netadex.hu / netadex.com angebotenen DIENSTLEISTUNGEN die folgenden Vertragsbedingungen mit dem ANONYMEN KUNDEN fest.

I.GEGENSTAND DES VERTRAGS

1.1. Der DIENSTLEISTERS ist der Betreiber des auf der Webseite netadex.hu / netadex.com zugänglichen elektronischen Anzeigenvermittlungssystems (nachfolgend: NETADEX SYSTEM). Im NETADEX SYSTEM ermöglicht der DIENSTLEISTERS einerseits seinen Nutzern als Anzeigenkunden die Veröffentlichung von Bannern und (einer) statischen Anzeige(n) auf der/den zur Verfügung stehenden Online-Werbefläche(n), wobei zu den Parametern der bezüglich der Anzeigen durchgeführten Interaktionen eine statistische Datenerfassung erfolgt. Andererseits ermöglicht er seinen Nutzern als Medieninhabern die Verwertung der Online-Werbefläche(n) durch die Veröffentlichung von Bannern und statischen Anzeigen.

1.2. Die in diesem Punkt beschriebene Dienstleistung gilt als elektronische Handelsdienstleistung: Sowohl der Vertragsabschluss als auch die Erfüllung erfolgen auf elektronischem Wege.

1.3. Gegenstand der vorliegenden AGB sind die Regeln des Rechtsverhältnisses zwischen dem ANZEIGENKUNDENund dem DIENSTLEISTERS , die sich auf die Nutzung des NETADEX SYSTEMS und die Veröffentlichung von einer oder mehreren Anzeigen beziehen. Diese AGB sind auf der Webseite netadex.hu / netadex.com für jeden kontinuierlich zugänglich.

II. BEGRIFFE

2.1. Bei der Anwendung der vorliegenden AGB ist unter den Begriffen weiter unten Folgendes zu verstehen:

MEDIENINHABER: Organisation oder Person, die berechtigt ist, über die Online-Werbefläche als Werbeträger zu verfügen, er veröffentlicht die Werbung,

ANZEIGENKUNDE : derjenige, der in seinem eigenen Interesse oder (bei Agenturen) im Interesse anderer Personen oder Organisationen Anzeigen veröffentlicht, und zwar indem er das NETADEX SYSTEM nutzt, Werbungtreibender,

ONLINE-WERBEFLÄCHE: Bannerzone auf der Webseite,

ANZEIGE : Wirtschaftliche Werbung, worunter im Sinne dieser AGB sowohl statische Werbung als auch Bannerwerbung zu verstehen ist.

STATISCHE ANZEIGE: Online-Anzeigetyp, in der Bannerzone in Plakatform erscheinende Anzeige,

BANNER: Online-Anzeigetyp, in der Bannerzone erscheinende Anzeige, die den Besucher beim Anklicken auf die Webseite des Anzeigenkunden oder auf die Webseite des vom Anzeigenkunden vertretenen Werbungtreibenden umleitet,

INTERAKTION: Handlung, Äußerung, Reaktion des Besuchers der Webseite auf das Erscheinen der statischen Anzeige und der Banneranzeige, im Hinblick auf die vorliegenden AGB insbesondere, aber nicht ausschließlich das Anklicken der Anzeige, Ausfüllen von Formularen, Kauf usw.,

DIENSTLEISTUNG: Nutzung des NETADEX elektronischen Anzeigenvermittlungssystems gemäß Kapitel I als Medieninhaber oder als Anzeigenkunde.

NETADEX SYSTEMADMINISTRATOR

Firmenname: Robecon International FZ-LLC
Sitz: Postfach: FDRK 3458 Compass Building, AI Shohada Road, AI Hamra Industrial Zone – FZ
Ras Al Khaimah, United Arab Emirates
Handelsregisternummer: 17001815
Steuernummer: 104136979200003

III. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

3.1. Notwendige technische Schritte zum Vertragsabschluss:

3.1.1. Der Besucher der Webseite netadex.hu / netadex.com signalisiert mit der Einleitung des Registrationsprozesses als ANZEIGENKUNDE seine Absicht, mit dem DIENSTLEISTERS einen Vertrag abzuschließen. Für die Registrierung muss der Besucher nach dem Ausfüllen des Online-Formulars (im Interesse einer Vermeidung von Dateneingabefehlern) die Richtigkeit der aufgenommenen Daten bestätigen und parallel zur Annahme der vorliegenden AGB auf das Icon [ICH REGISTRIERE MICH] klicken, wodurch er dem DIENSTLEISTERS auf elektronischem Wege ein Angebot zum Abschluss des Vertrags zuschickt. Durch die Ausführung der in diesem Punkt dargestellten Operationen erstellt das NETADEX SYSTEM automatisch ein Nutzerprofil, dies gilt jedoch noch nicht als das Zustandekommen eines Vertrags zwischen den Parteien.

3.1.2. Zwischen den Parteien kommt der Vertrag durch die Bestätigung der Registrierung seitens des DIENSTLEISTERS (durch die Annahme des Angebots) und durch elektronische Rückbestätigung zum Zeitpunkt der Zustellung an die E-Mail-Adresse des ANZEIGENKUNDEN auf unbefristete Zeit zustande. Der DIENSTLEISTERS erklärt, dass, insofern von ihm keine Antwort auf das Angebot eintrifft (Stillschweigen), dies unter keinen Umständen als Annahme des Angebots angesehen werden kann.

3.2. DIENSTLEISTERS , dass der Vertrag elektronisch abgeschlossen wurde und als nicht schriftlich abgeschlossener Vertrag zu betrachten ist.

IV. VERTRAGSERFÜLLUNG

4.1. Der DIENSTLEISTERS erstellt für den ANZEIGENKUNDEN eine Benutzeroberfläche, die ihm die individuelle Nutzung der Dienstleistung ermöglicht und durch ein Passwort geschützt ist, einen sogenannten virtuellen Datenspeicher (PROFIL), und erhält ihn während Vertragsdauer aufrecht.

4.2. Der DIENSTLEISTERS erteilt im Rahmen des persönlichen PROFILS dem ANZEIGENKUNDEN über alle im Hinblick auf die Nutzung der DIENSTLEISTUNG wesentlichen Informationen Auskunft, so auch über die vom ANZEIGENKUNDEN angegebenen Daten, über die von ihm eingeleiteten und noch laufenden bzw. abgeschlossenen Werbekampagnen, über Statistiken, welche die Interaktionen im Zusammenhang mit der Werbeanzeige/den Werbeanzeigen ausführlich darstellen, und über den Saldo seines NETADEX-Kontos, das die Höhe der Werbegebühren dokumentiert. Der ANZEIGENKUNDEN ist ausschließlich durch die Nutzung des PROFILS gemäß den vorliegenden AGB zur Nutzung der Dienstleistung berechtigt.

4.3. Die wesentliche Verpflichtung des DIENSTLEISTERS besteht darin, dem ANZEIGENKUNDEN die Veröffentlichung der Anzeige(n), welche er erscheinen lassen möchte, in der Weise und zu den Bedingungen, wie sie vom ANZEIGENKUNDEN bestimmt werden, zu gewährleisten und statistische Daten über die Charakteristika der im Zusammenhang mit der Anzeige durchgeführten Interaktionen zu sammeln sowie diese an den ANZEIGENKUNDEN weiterzuleiten. Die wesentliche Verpflichtung des ANZEIGENKUNDEN besteht darin, für das Erscheinen der ANZEIGE den – aufgrund der Anzahl der durchgeführten Interaktionen – anfallenden Gegenwert (Gebühren) zu bezahlen.

4.4. Der ANZEIGENKUNDE ist dazu berechtigt, den Inhalt der Anzeige und ihre Eigenschaften, die Dauer der Werbekampagne, die Häufigkeit des Erscheinens und die mit dem Erscheinungsort zusammenhängenden Kriterien einseitig und ohne Mitwirkung des DIENSTLEISTERS zu bestimmen. Die Bestellung der Veröffentlichung der Anzeige erfolgt auf elektronischem Wege durch Nutzung des PROFILS und Ausführung/Erfüllung der folgenden technischen Maßnahmen und Bedingungen:

a) durch Hochladen der ANZEIGE ins NETADEX SYSTEM

b) durch Speicherung der Werbekampagne-Bedingungen,

c) durch Gutschrift der für die Durchführung der Werbekampagne erforderlichen Gebühren [brutto] auf dem Konto des ANZEIGENKUNDEN,

4.5. Nach der restlosen Erfüllung der obigen Bedingungen beginnt gleichzeitig mit der Aktivierung der Werbekampagne die Erfüllung der Bestellung, von der der DIENSTLEISTERS den ANZEIGENKUNDEN in einem elektronischen Brief benachrichtigt.

V. GEGENWERT

1. HÖHE DER GEBÜHREN

5.1.1. Der ANZEIGENKUNDE ist dazu verpflichtet, für das Erscheinen der ANZEIGE einen Gegenwert zu zahlen: aufgrund der Anzahl der durchgeführten Interaktionen, aufgrund von deren Menge ist er verpflichtet, dem DIENSTLEISTERS Gebühren zu zahlen. Der DIENSTLEISTERS ist über die Werbegebühren, die ihm für die Erfüllung seiner vertraglichen wesentlichen Verpflichtung zustehen, hinaus zum Erhalt keiner weiteren Vergütungen berechtigt.

5.1.2. Der ANZEIGENKUNDE nimmt mit der Annahme der vorliegenden AGB zur Kenntnis, dass er dazu verpflichtet ist, die Gebühren im Voraus durch Überweisung auf das vom ANZEIGENKUNDEN angegebene Zahlungskonto, durch Online-Bankkartenzahlung oder durch Nutzung der Dienstleistung PayPal zu zahlen.

5.1.3. Der ANZEIGENKUNDE ist dazu berechtigt, den festen Betrag oder die Höhe der Gebühren für die Interaktion im Zusammenhang mit einer einzelnen Anzeige einseitig, ohne Mitwirkung des DIENSTLEISTERS festzulegen, wobei diese aber nicht niedriger als die vom DIENSTLEISTER jeweils bestimmten und veröffentlichten Mindestgebühren [netto] sein dürfen.

5.1.4. Der ANZEIGENKUNDE ist dazu berechtigt, als Grundlage für die Abrechnung die folgenden Interaktions-Typen einzustellen:

a) CT (Cost per click) – die Gebührengrundlage ist die Anzahl der Klicks auf die ANZEIGE

b) AV (auf der Basis des Erscheinens) - die Gebührengrundlage ist die Häufigkeit des Erscheinens der ANZEIGE für Besucher, wobei 1 Erscheinen die Einheit ist, auf der die Gebühren beruhen,

c) CPM (Cost per Mile) - die Gebührengrundlage ist die Häufigkeit des Erscheinens der ANZEIGE für Besucher, wobei 1000-mal Erscheinen die Einheit ist, auf der die Gebühren beruhen,

d) CPA – die Zahlung erfolgt anhand von sonstigen, vom ANZEIGENKUNDEN einseitig bestimmten Interaktionen (z. B. Käufe, Registrierungen, Abonnement von Newslettern).

2. GEBÜHRENZAHLUNG

5.2.1. Der ANZEIGENKUNDE nimmt zur Kenntnis, dass er dazu verpflichtet ist, bereits im Vorhinein bei der Bestellung der ANZEIGE , spätestens gleichzeitig mit der Aktivierung der Werbekampagne anhand der geplanten Interaktionszahl die Gebühren zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen.

5.2.2.Der ANZEIGENKUNDE nimmt mit der Annahme der vorliegenden AGB zur Kenntnis, dass die Werbegebühren nur für die Nutzung der DIENSTLEISTUNG verwendet werden können. Die nicht aufgebrauchten Werbegebühren kann der DIENSTLEISTER nur und ausschließlich in den unter Punkt 9.3.1. aufgeführten Fällen zurückzahlen, deswegen verpflichtet er sich dazu, beim Einzahlen auf das Konto und bei der Bestimmung des Betrags, der gutgeschrieben werden soll, dies unter Berücksichtigung dieses Umstandes zu tun, und der ANZEIGENKUNDE ist dazu verpflichtet die Folgen zu tragen, falls dies versäumt wird.

5.2.3. Der DIENSTLEISTER ist dazu berechtigt, anhand der vom ANZEIGENKUNDEN eingestellten Bedingungen dem ANZEIGENKUNDEN in Bezug auf den Betrag für den Kampagnenrahmen einen Vorschlag zu unterbreiten, aber im Hinblick darauf, dass sich die Besucheranzahl und die Anzahl der INTERAKTIONEN nicht genau im Voraus kalkulieren lässt, übernimmt der DIENSTLEISTER keine Garantie dafür, dass der vorgeschlagene Betrag geeignet ist, das Ergebnis zu erreichen, was von der Veröffentlichung der ANZEIGE erwartet wird.

5.2.4. Der ANZEIGENKUNDE ist dazu berechtigt, die Einstellungen im Zusammenhang mit der Höhe der Gebühren jederzeit einseitig unter Einhaltung der Bedingungen zu den Mindestgebühren zu ändern und unter den mit der Werbekampagne verbundenen Kostenrahmen eine Umgruppierung durchzuführen.

5.2.5. Der DIENSTLEISTER rechnet im Rahmen des PROFILS für den ANZEIGENKUNDEN sowohl die Häufigkeit des Erscheinens der bestellten Anzeigen als auch die realisierte Interaktionsanzahl im Zusammenhang mit den Anzeigen und deren Eigenschaften als auch auf deren Grundlage die ihm zustehenden Gebühren (brutto) ab. Der DIENSTLEISTER hebt gleichzeitig mit der Erfüllung die Gebühren [brutto] für die durchgeführten Interaktionen vom individuellen NETADEX-Konto des ANZEIGENKUNDEN, das die Höhe der Werbegebühren dokumentiert, ab.

5.2.6. Grundlage für die Abrechnung bilden ausschließlich die vom NETADEX SYSTEM gemessenen Daten. Der ANZEIGENKUNDE akzeptiert durch die Annahme der AGB die Statistiken des NETADEX SYSTEMS als authentischen und realen Leistungsnachweis. Insofern der ANZEIGENKUNDE innerhalb von 3 Werktagen nach dem letzten Tag des Berichtsmonats keine schriftlichen Einwände gegen die Statistiken erhebt, geht der DIENSTLEISTER davon aus, dass der ANZEIGENKUNDE die vom NETADEX SYSTEM im Rahmen seines PROFILS mitgeteilten Daten ausdrücklich bestätigt sowie als authentische und reale Angaben akzeptiert.

5.2.7. Der DIENSTLEISTER schreibt innerhalb von [1] Werktag nach dem Eintreffen der Werbegebühren auf seinem Zahlungskonto diese dem NETADEX-Konto des ANZEIGENKUNDEN, das die Werbegebühren dokumentiert, gut. Nach der Gutschrift der Werbegebühren auf dem Zahlungskonto des DIENSTLEISTERS stellt er unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Werktag eine elektronische Rechnung aus, die er dem ANZEIGENKUNDEN in einem elektronischen Brief zustellt.

VI. RECHTE UND PFLICHTEN IN BEZUG AUF DAS PERSÖNLICHE PROFIL

6.1. Der ANZEIGENKUNDE hat Kenntnis davon, dass durch die Angabe eines Nutzernamens und eines Passworts auf das persönliche Nutzer-PROFIL zugegriffen werden kann. Der ANZEIGENKUNDE nimmt zur Kenntnis, dass er durch die Angabe der Kombination seines Nutzernamens und seines Passworts identifiziert wird, und zwar unabhängig davon, wer diese Angaben dem DIENSTńLEISTER gegenüber angibt. Der ANZEIGENKUNDE ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er seinen eigenen Nutzernamen und sein Passwort geheim hält, und er haftet für das Verhalten derjenigen Personen, die in seinem Namen in dem PROFIL die DIENSTLEISTUNG in Anspruch nehmen. Der ANZEIGENKUNDE verpflichtet sich dazu, falls er Umstände bemerkt, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass Unbefugte Zugriff haben, den DIENSTLEISTER unverzüglich zu benachrichtigen. Der DIENSTLEISTER ist nicht dazu verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die sich aus einer Nutzung des Nutzernamens und des Passworts durch Unbefugte bzw. aus einer verspäteten Meldung ergeben.

6.2. Der ANZEIGENKUNDE ist dazu berechtigt, seinen Nutzernamen und sein Passwort bzw. alle von ihm gemachten Angaben jederzeit einseitig in seinem PROFIL zu ändern, indem er die dort gespeicherten Informationen modifiziert. Der DIENSTLEISTER informiert den ANZEIGENKUNDEN in einem elektronischen Brief darüber, dass er die Änderung zur Kenntnis genommen hat, und die Änderung ist ab diesem Zeitpunkt gültig. Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistung ist, dass die Angaben des ANZEIGENKUNDEN genau sind und der Wahrheit entsprechen sowie mit denjenigen im Identifikationsdokument, im Handelsregister (oder in einem sonstigen für juristische Personen maßgeblichen Register) und des Weiteren in Registern, die mit öffentlichem Glauben ausgestattet sind, übereinstimmen. Der ANZEIGENKUNDE haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben. Der ANZEIGENKUNDE ist auf Aufforderung des DIENSTLEISTERS hin dazu verpflichtet, unverzüglich die Dokumente, die die Richtigkeit seiner Angaben bestätigen, und die für seine Identifizierung erforderlichen Nachweise dem DIENSTLEISTER in der in der Aufforderung angegebenen Form und innerhalb der dort aufgeführten Frist zur Verfügung zu stellen.

6.3. Der DIENSTLEISTER ist berechtigt, die Dienstleistung zu verweigern und den Zugriff des ANZEIGENKUNDEN auf die Dienstleistung auszusetzen, insofern eine beliebige der vom ANZEIGENKUNDEN gemachten Angaben unwahr bzw. falsch ist oder aus einem sonstigen Grund die Geltendmachung der sich aus dem vorliegenden Rechtsverhältnis ergebenden Rechte oder die Erfüllung der übernommenen Pflichten verhindert.

6.4. Änderungen bei den Daten muss er unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen durch eine entsprechende Modifizierung des PROFILS dem DIENSTLEISTER melden. Der DIENSTLEISTER informiert den ANZEIGENKUNDEN in einem elektronischen Brief darüber, dass er die Änderung zur Kenntnis genommen hat, und die Änderung ist ab diesem Zeitpunkt gültig. Der ANZEIGENKUNDE haftet für eventuelle Schäden, die sich aus einer verspäteten Datenänderung ergeben.

6.5. Der DIENSTLEISTER gibt die ihm bekannt gewordenen Daten nur in den Fällen an Dritte weiter, die in den Rechtsvorschriften seines Sitzes und in der Datenschutzrichtlinie festgelegt sind, und verarbeitet sie zweckgebunden, um seine Rechte aus diesem Rechtsverhältnis auszuüben bzw. seine Pflichten zu erfüllen, in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie.

VII. RECHTE UND PFLICHTE DES ANZEIGENKUNDEN

1. HAFTUNGSÜBERNAHMEN

7.1.1. Der ANZEIGENKUNDE erklärt und garantiert mit der Annahme der vorliegenden AGB, dass er im Hinblick auf die bestellten Anzeigen über das uneingeschränkte Recht, sie zu veröffentlichen, verfügt sowie diese Veröffentlichung rechtmäßig, im eigenen Namen und Interesse oder aufgrund einer gültigen Beauftragung seitens eines betroffenen Anzeigenkunden erfolgt. Der ANZEIGENKUNDE ist aufgrund der Regelungen zur Haftung dazu verpflichtet, dafür einzustehen, dass die ANZEIGE für eine vertragsgemäße Veröffentlichung geeignet ist und dass des Weiteren deren Veröffentlichung nicht die Rechte Dritter beschneidet oder einschränkt.

2. DER AUFTRAG

7.2.1. Der ANZEIGENKUNDE beauftragt mit der Annahme der AGB den DIENSTLEISTER ausdrücklich, diejenigen Anzeigen, die er erscheinen lassen möchte, gemäß den (für die Werbekampagne eingestellten) Bestellbedingungen auf der/den Online-Werbefläche(n) zu veröffentlichen.

7.2.2. Der ANZEIGENKUNDE nimmt zur Kenntnis, dass sich die Besucherzahl der Online-Werbefläche und die Anzahl der Interaktionen nicht im Voraus genau kalkulieren lässt. Der ANZEIGENKUNDE akzeptiert, dass das vorliegende Rechtsverhältnis der Sorgfaltspflicht, jedoch nicht der Ergebnisschuld unterliegt. Der DIENSTLEISTER ist dazu verpflichtet, mit einer adäquaten Sorgfalt vorzugehen und alles, was von ihm erwartet werden kann, zu tun, damit die Veröffentlichung der Anzeige und die Durchführung der Werbekampagne gemäß den Bestellbedingungen erfolgen, jedoch kann es nicht als Vertragsbruch des DIENSTLEISTERS angesehen werden, wenn der Erfolg der Werbekampagne eventuell nicht die Erwartungen erfüllt hat, der ANZEIGENKUNDE ist nicht dazu berechtigt, gegenüber dem DIENSTLEISTER unter dem Rechtstitel entgangene Einkünfte oder entgangener Gewinn Ansprüche geltend zu machen.

7.2.3. Der ANZEIGENKUNDE ist dazu berechtigt, den Auftrag gemäß diesem Punkt jederzeit einseitig und ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen, die laufende Werbekampagne zu stoppen, die DIENSTLEISTUNG nicht weiter in Anspruch zu nehmen und die Veröffentlichung bzw. Zugänglichkeit der Anzeige mit sofortiger Wirkung zu beenden, wobei zu beachten ist, dass der DIENSTLEISTER nur in den unter Punkt 9.3.1. genannten Fällen dazu verpflichtet ist, die eingezahlten Werbegebühren zurückzuerstatten.

7.2.4. Der ANZEIGENKUNDE nimmt mit der Annahme der vorliegenden AGB zur Kenntnis, dass in Bezug auf die jeweilige Online-Werbefläche, welche dem NETADEX SYSTEM zur Verfügung steht, das Nutzungsrecht zu Gunsten des DIENSTLEISTERS jederzeit aufgehoben werden kann, deswegen kann der DIENSTLEISTER nicht garantieren, dass er, insofern der ANZEIGENKUNDE die ANZEIGE nur auf einer bestimmten Online-Werbefläche erscheinen lassen möchte, die Veröffentlichung für einen geplanten Erscheinungszeitraum bzw. bis zur Erreichung der Anzahl der INTERAKTIONEN gewährleisten kann.

3. HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER ANZEIGE

7.3.1. Der ANZEIGENKUNDE nimmt mit der Annahme der vorliegenden AGB zur Kenntnis, dass er dazu verpflichtet ist, den Inhalt der Anzeige in eigener Kompetenz und auf eigene Kosten zu erstellen oder erstellen zu lassen, und der ANZEIGENKUNDE ist darüber hinaus dazu verpflichtet, sie in einem für die Veröffentlichung geeigneten Zustand und unter Einhaltung der Vorschriften zu Form und Inhalt für das NETADEX SYSTEM (technische Spezifikationen) zur Verfügung zu stellen, sei es durch Hochladen der Datei oder sei es über eine Werbedienstleistung eines Dritten. Der ANZEIGENKUNDE haftet für jeden Schaden, der sich aus einem Fehler, der in der Anzeige auftritt, oder deren Bereitstellung in einem nicht adäquaten Zustand oder deren verspätete Bereitstellung ergibt.

7.3.2. Der ANZEIGENKUNDE nimmt durch seine Annahme der vorliegenden AGB zur Kenntnis, dass die Veröffentlichung der Anzeige folgendermaßen erfolgt: Das NETADEX SYSTEM übermittelt sie unverändert, automatisch, durch Weiterleitung auf elektronischem Wege an die Online-Werbefläche. Im Hinblick darauf, dass das Erscheinen der Anzeige vom elektronischen Anzeigen-Dienstleistungs-System auf der Online-Werbefläche durchgeführt wird, die gemäß den vom ANZEIGENKUNDEN eingestellten Konditionen eingerichtet ist, sieht sich der DIENSTLEISTER nicht dazu in der Lage, die Bestimmung des Inhalts, der Erscheinungsform, der Produkte, welche durch sie beworben werden sollen, der Dienstleistung oder der Webseite zu kontrollieren.

7.3.3. Mit Rücksicht auf Punkt 7.3.2. haftet der ANZEIGENKUNDE durch die Annahme der vorliegenden AGB umfassend und unbeschränkt für den Inhalt der Anzeige. Es ist die Pflicht des ANZEIGENKUNDEN, dafür zu sorgen, dass die Anzeige, die er erscheinen lassen möchte, jederzeit die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und frei von rechtsverletzenden Inhalten ist. In diesem Rahmen ist er besonders, aber nicht ausschließlich dazu verpflichtet, für Folgendes zu sorgen:

a) bei Werbeanzeigen für Produkte, die einer vorhergehenden Qualitätsprüfung oder der Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung unterliegen, sollten die vorherige Qualitätsprüfung oder die Erklärungen zur Konformitätsbescheinigung, die Zertifikate und Nachweise zur Verfügung stehen

b) Anzeigen zu politischen oder sozialen Zwecken müssen restlos die einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen

c) die Bestimmungen des für Person oder Tatigkeit des INSERENTEN geltenden Verhaltenskodex einhalt/p>

d) der ANZEIGENKUNDE hält den für seine Person oder seine Tätigkeit anzuwendenden Verhaltenskodex ein,

e) der verletzt oder gefährdet mit der Veröffentlichung der Anzeige die Rechte bzw. berechtigte Interessen Dritter nicht

f) die einen Teil der Anzeige bildenden Behauptungen entsprechen erwiesenermaßen der Wahrheit

g) bei einer Anzeige für ein Gewinnspiel muss die Anzeige alle steuerlichen und sonstigen Rechtsvorschriften in Bezug auf Gewinne erfüllen.

7.3.4. Der DIENSTLEISTER schließt jegliche Haftung für einen Schaden, der sich daraus ergibt, dass die vom ANZEIGENKUNDEN bestellte Anzeige die geltenden Rechtsvorschriften nicht erfüllt oder sonstige andere Urheberrechte, Rechte aus der Marke oder andere ausschließliche Rechte durch die Veröffentlichung verletzt, aus.

7.3.5. Der ANZEIGENKUNDE verpflichtet sich durch die Annahme der vorliegenden AGB ausdrücklich dazu, dem DIENSTLEISTER alle materiellen und immateriellen Schäden, Kosten – inklusive verhängte Bußen oder auch sonstige mit Zahlungsverpflichtungen einhergehende nachteilige Rechtsfolgen, die durch einen Verstoß des ANZEIGENKUNDEN gegen den vorliegenden Punkt eingetreten sind, zu ersetzen.

7.3.6. Der ANZEIGENKUNDE gibt durch seine Annahme der AGB schon jetzt seine Zustimmung dazu, dass, falls gegen den DIENSTLEISTER im Zusammenhang mit dem ausführlich dargestellten Inhalt des vorliegenden Kapitels ein Zivilprozess oder ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit angestrengt werden sollte.

4. URHEBERRECHTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM NETADEX SYSTEM

7.4.1. Das NETADEX SYSTEM ist eine Gesamtheit von als geschützte Kenntnisse geltenden, einen materiellen Wert darstellenden technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Kenntnissen, in Hinblick auf die sich der ANZEIGENKUNDE ausdrücklich dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit dessen Funktion jede Information als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und dieses zu bewahren, des Weiteren ergreift er jede Maßnahme, um zu verhindern, dass Unbefugte es sich beschaffen, es benutzen, anderen mitteilen oder veröffentlichen.

VIII. RECHTE UND PFLICHTE DES DIENSTLEISTERS

1. HAFTUNG

8.1.1. Der DIENSTLEISTER erklärt, dass er im Falle einer Registrierung auf der Webseite netadex.hu / netadex.com Domain als der ausschließliche Betreiber des NETADEX SYSTEMS während des Zeitraums, in dem die Dienstleistung erbracht wird, und aufgrund der Regelungen zur Haftung dazu verpflichtet ist, dafür einzustehen, dass das NETADEX SYSTEM für eine vertragsgemäße Nutzung geeignet ist und dass des Weiteren dessen Nutzung nicht durch die Rechte Dritter beschnitten oder eingeschränkt wird.

8.1.2. Der DIENSTLEISTER erklärt, dass die Dienstleistung derzeit, und solange der Vertrag in Kraft ist, die einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt.

8.1.3. Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich dazu, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, damit die Dienstleistung bzw. das elektronische Anzeigenvermittlungssystem bestimmungsgemäß, fehlerfrei und sicher funktioniert. Der DIENSTLEISTER ist dazu verpflichtet, alle technischen Operationen auszuführen, die gewährleisten, dass die Dienstleistung reibungslos in Anspruch genommen werden kann. Der DIENSTLEISTER übernimmt es des Weiteren, insofern er im Zusammenhang mit der Online-Werbefläche vom Auftreten einer beliebigen Beschädigung oder eines eine bestimmungsgemäße Nutzung ausschließenden bzw. eines sonstigen eine Maßnahme des ANZEIGENKUNDEN erforderlich machenden Umstands Kenntnis erlangt, unverzüglich den ANZEIGENKUNDEN davon zu unterrichten. Der DIENSTLEISTER ist nicht dazu berechtigt, Gebühren zu verlangen, wenn auf der Online-Werbefläche aufgrund eines Fehlers keine Anzeigen veröffentlicht werden können oder sie nur mangelhaft funktioniert.

8.1.4. Der DIENSTLEISTER haftet nicht für die Erfüllung verhindernde Ereignisse, deren Eintreffen auf den besonderen Charakter des Internets zurückzuführen ist (Verkehrs-, technische oder sonstige Umstände, die im Internet vorkommen und regelmäßig mit der Internetfunktion einhergehen) bzw. für als höhere Gewalt anzusehende außerordentliche Ereignisse, die außerhalb seiner Interessenssphäre auftreten und als unabwendbare Umstände gelten.

8.1.5. Der DIENSTLEISTER ist nicht dazu berechtigt, die Anzeige zu redigieren, er ist dazu verpflichtet, die Anzeige mit einem unveränderten Inhalt erscheinen zu lassen bzw. die Möglichkeit ihres Erscheinens zu gewährleisten.

8.1.6. Der DIENSTLEISTER haftet nicht für Schäden, die in Bezug auf beliebige persönliche Daten bzw. Dateien entstehen, welche auf den im Zuge der Nutzung der Dienstleistung vom ANZEIGENKUNDEN verwendeten Geräten gespeichert sind.

2. UNTERBRECHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG DER ANZEIGE

8.2.1.Der DIENSTLEISTER ist dazu berechtigt, den Inhalt der Anzeige und deren Veröffentlichung zu kontrollieren und deren Erscheinen ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden, insofern sie nicht die Bedingungen des vorliegenden Vertrags erfüllt.

8.2.2. Der ANZEIGENKUNDE nimmt zur Kenntnis, dass, wenn er durch den Inhalt der von ihm veröffentlichten ANZEIGE die persönlichen Rechte oder berechtigten Interessen des MEDIENINHABERS , der die Werbefläche gewährleistet, oder von Dritten verletzt, derjenige, dessen Rechte verletzt worden sind, dazu berechtigt ist, den DIENSTLEISTER zur Entfernung der ANZEIGE , die seine Rechte verletzt, aufzurufen. Die Mitteilung muss den Gegenstand der Rechtsverletzung und die Angabe der Tatsachen, die eine Rechtsverletzung wahrscheinlich machen, sowie die Daten, welche zur Identifizierung der die Rechte verletzenden Anzeige notwendig sind, enthalten. Der DIENSTLEISTER ist dazu verpflichtet, innerhalb von 12 Stunden ab dem Erhalt der Mitteilung Maßnahmen zu ergreifen, um die betroffene Anzeige zu entfernen, und zwar gleichzeitig mit der auf elektronischem Weg erfolgenden Benachrichtigung des ANZEIGENKUNDEN. Der ANZEIGENKUNDE kann innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Auskunft in Form einer Privaturkunde mit voller Beweiskraft oder einer öffentlichen Urkunde beim DIENSTLEISTER Widerspruch einlegen, der die Daten, welche zur Identifizierung der entfernten Anzeige notwendig sind, und eine begründete Erklärung darüber, dass die Anzeige nicht die Rechte des Betroffenen, die er in der Mitteilung angegeben hat, verletzt, enthalten muss. Nach dem Erhalt des Widerspruchs ist der DIENSTLEISTER dazu verpflichtet, die betroffene ANZEIGE erneut zu veröffentlichen und den Betroffenen gleichzeitig davon zu benachrichtigen, es sei denn, dass ein Gericht oder eine Behörde die Entfernung angeordnet hat. Wenn der ANZEIGENKUNDE keinen Widerspruch einlegt oder dieser nicht das enthält, was im vorliegenden Punkt vorgeschrieben ist, nimmt der DIENSTLEISTER von einer weiteren Veröffentlichung der Anzeige Abstand. Der Betroffene macht seine Ansprüche im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung innerhalb von 10 Tagen ab dem Erhalt der Mitteilung bei einem Gericht oder einer anderen Behörde geltend, worauf der DIENSTLEISTER innerhalb von 12 Stunden ab Erhalt des Beschlusses des Gerichts oder der Behörde, welcher eine einstweilige Verfügung anordnet, erneut die Anzeige gleichzeitig mit der Information des ANZEIGENKUNDEN entfernt. Die Parteien sind dazu verpflichtet, das Eintreffen eines elektrischen Briefs einander zu bestätigen.

8.2.3.Die Mitteilung vom MEDIENINHABER muss die Daten, welche zur Identifizierung der die Rechte verletzenden Anzeige notwendig sind, enthalten. Der ANZEIGENKUNDE nimmt zur Kenntnis, dass der DIENSTLEISTER , insofern die Mitteilung vom MEDIENINHABER , welcher die Online-Werbefläche zur Verfügung stellt, stammt, die Anzeige, ohne den Inhalt der Mitteilung zu prüfen, von der Webseite des MEDIENINHABERS entfernt und davon Abstand nimmt, diese weiter auf der vom Widerspruch betroffenen Webseite zu veröffentlichen.
Der ANZEIGENKUNDE nimmt mit der Annahme der vorliegenden AGB zur Kenntnis, dass der MEDIENINHABER , der die Online-Werbefläche gewährleistet, dazu berechtigt ist, auf der Grundlage des vorliegenden Punkts die Entfernung der Anzeige, die auf der Online-Werbefläche erscheint, auch dann zu verlangen, insofern diese auf eine beliebige Art und Weise seine Geschäftsinteressen, seine geltenden Vereinbarungen oder seine sonstigen rechtlichen Interessen beeinträchtigt.

8.2.4. Der DIENSTLEISTER behält sich das Recht vor, insofern der Charakter, Inhalt oder das Erscheinungsbild der Anzeige, die erscheinen soll, mit dem Image oder der Anschauung des DIENSTLEISTERS unvereinbar ist, die Bestellung des ANZEIGENKUNDEN entweder gar nicht oder nur zum Teil anzunehmen. Dementsprechend ist der DIENSTLEISTER aufgrund seiner subjektiven Beurteilung dazu berechtigt, die Veröffentlichung der Anzeige ohne Angabe von Gründen zu verweigern, in diesem Fall wird dann die Kampagne ausgesetzt. Es wird besonders, aber nicht ausschließlich als mit dem Image und der Anschauung des DIENSTLEISTERS unvereinbar angesehen, wenn die Anzeige einen aggressiven Charakter hat, zu einem Dritte oder die öffentliche Sicherheit gefährdenden Verhalten aufruft, Sexualität mit besonders unzüchtiger Offenheit darstellt oder aus sonstigen Gründen zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet ist bzw. begründet davon ausgegangen werden kann, dass sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

8.2.5 Der DIENSTLEISTERS behält sich das Recht und die Möglichkeit vor, aufgrund der internationalen Online-Aktivitäten von ROBECON International FZ-LLC mit weiteren Partnern, insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit anderen elektronischen Werbemittel Systemen zusammenzuarbeiten, um seinen ANZEIGENKUNDEN eine noch breitere und effizientere Anzeigenschaltung zu ermöglichen.

IX. ERLÖSCHEN DES VERTRAGS

1. EINTRETEN VON BEDINGUNGEN, DIE DAS RECHTSVERHÄLTNIS BEENDEN

9.1.1. Der ANZEIGENKUNDE nimmt mit der Annahme der AGB zur Kenntnis, dass das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien automatisch erlischt, insofern mehr als 365 Tage vergehen, ohne dass der ANZEIGENKUNDE die Dienstleistung in Anspruch nimmt oder dass eine Interaktion im Zusammenhang mit der Anzeige, deren Erscheinen er bestellt hat, erfolgt. Der DIENSTLEISTER benachrichtigt gleichzeitig mit dem Erlöschen des Rechtsverhältnisses den ANZEIGENKUNDEN in einem elektronischen Brief.

2. KÜNDIGUNG

9.2.1. Der ANZEIGENKUNDE ist dazu berechtigt, den vorliegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen durch eine einseitige Erklärung an den DIENSTLEISTER aufzuheben.

9.2.2. Der DIENSTLEISTER ist dazu berechtigt, den vorliegenden Vertrag ohne Angabe von Gründen unter Anwendung einer Kündigungszeit von 5 Tagen durch eine einseitige Erklärung an den ANZEIGENKUNDEN aufzuheben.

9.2.3. Der DIENSTLEISTER ist dazu berechtigt, den vorliegenden Vertrag durch eine einseitige schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzuheben, insofern sich der ANZEIGENKUNDE einen schweren Verstoß gegen die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN oder gegen andere sich auf das vorliegende Rechtsverhältnis beziehende Bestimmungen zuschulden kommen lässt bzw. ansonsten ein Verhalten an den Tag legt, aufgrund dessen die Aufrechterhaltung des Rechtsverhältnisses vom DIENSTLEISTER nicht erwartet werden kann.

Handlungen, die zu einer Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigen sind besonders, aber nicht ausschließlich:

(i.) wenn der ANZEIGENKUNDE die bestimmungsgemäße Funktion des NETADEX SYSTEMS beeinträchtigt oder gefährdet.

(ii) wenn er auf eine nicht bestimmungsgemäße, irreführende oder andere täuschende Weise bzw. auf eine beliebige Weise das System umgeht und es auf eine Weise, die die Integrität des Netzwerks verletzt oder gefährdet, verwendet.

(iii.) hwenn er dem DIENSTLEISTER falsche oder irreführende Daten bzw. Informationen übermittelt hat oder unbefugt im Namen eines anderen vorgeht.

(iv.) wenn er das NETADEX SYSTEM unrechtmäßig oder für illegale Zwecke in Anspruch nimmt; oder dies der DIENSTLEISTER als ein auf eine Rechtsverletzung ausgerichtetes oder zur Verletzung der Rechte bzw. berechtigten Interessen anderer geeignetes Gebaren ansieht,

(v) wenn er ein Verhalten an den Tag legt, dass die berechtigten finanziellen, wirtschaftlichen oder Marktinteressen des DIENSTLEISTERS verletzt oder gefährdet.

9.2.4. Der DIENSTLEISTER erklärt, dass er sich im Falle eines vertragsbrüchigen Verhaltens des ANZEIGENKUNDEN unabhängig vom Recht auf Kündigung mit sofortiger Wirkung das Recht vorbehält, vom ANZEIGENKUNDEN die Erstattung der ihm durch den Vertragsbruch entstandenen Schäden zu fordern bzw. den ANZEIGENKUNDEN im Hinblick auf die Zukunft von der Nutzung des NETADEX SYSTEMS auszuschließen.

3. PROCEDERE NACH ERLÖSCHEN DES RECHTSVERHÄLTNISSES

9.3.1. Ein Erlöschen des Rechtsverhältnisses aus einem beliebigen Grund entbindet die Parteien nicht von der Pflicht, in Bezug auf die bis dahin erfolgte Erfüllung abzurechnen. Der ANZEIGENKUNDE ist in dem Fall dazu berechtigt, eine Rückerstattung der Kosten für nicht verwendete Werbung zu fordern, insofern es dazu aufgrund eines äußeren Umstands kommt, der vom vorliegenden Rechtsverhältnis der Parteien unabhängig ist und von ihnen nicht abgewendet werden kann, vorausgesetzt, dass die Transaktionskosten der Rücküberweisung vom nicht verwendeten Betrag abgezogen werden können.

9.3.2. Innerhalb von 15 Tagen nach dem Erlöschen des Rechtsverhältnisses sind die Parteien dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit der Erfüllung des vorliegenden Vertrags alle beweglichen Güter und Dokumente, die das Eigentum der anderen Partei darstellen, zurückzugeben.

9.3.3. Der DIENSTLEISTER ist dazu berechtigt, am 30. Tag nach dem Erlöschen des Rechtsverhältnisses das persönliche Nutzer- PROFIL des ANZEIGENKUNDEN unwiederbringlich zu löschen. Im Zeitraum zwischen dem Erlöschen des Rechtsverhältnisses und dem Löschen des PROFILS ist der ANZEIGENKUNDE nicht berechtigt, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, der DIENSTLEISTER ist berechtigt, den Zugriff darauf auszusetzen.

X. KONTAKTHALTUNG

10.1 AIm Zuge der Erfüllung des vorliegenden Vertrags ist die primäre Form der Kontakthaltung die elektronische Korrespondenz. Der ANZEIGENKUNDE ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Sendungen, die an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden, erfolgreich zugestellt werden können, sollte er dies versäumen, hat er die daraus entstehenden Schäden zu tragen.

10.2. Benachrichtigungen und Auskünfte im Zusammenhang mit der Erfüllung des vorliegenden Vertrags seitens der Parteien sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgen, und zwar in der Form eines elektronischen Briefs oder als Einschreiben auf dem Postweg.

10.3. Kontaktdaten des DIENSTLEISTERS :/p>

Korrespondenzadresse: FDRK 3458 Compass Building, AI Shohada Road. AI Hamra Industrial Zone – FZ Ras AI Khaimah , United Arab Emirates
E-mail: office@robeconinternational.com

10.4. Bei Zustellung als Einschreiben mit Rückempfangsschein ist der Zustellungstag das Datum auf dem Rückempfangsschein. Insofern der Rückempfangsschein mit dem Hinweis „unzustellbar“, „Adressat unbekannt“ oder „unbekannt verzogen“ zurückkommt oder bei einer Verweigerung der Entgegennahme der Sendung bzw. im Hinblick auf Postsendungen, die als Einschreiben mit besonderen Dienstleistungen aufgegeben worden sind, erachten die Parteien die Sendung unabhängig davon, ob die Übergabe erfolgt ist, am 5. Werktag nach deren Aufgabe auf der Post als beim Adressaten eingetroffen.

10.5. Der elektronische Brief ist dann als zugestellt anzusehen, wenn ihn der DIENSTLEISTER an die vom ANZEIGENKUNDEN angegebene elektronische E-Mail-Adresse geschickt hat, insofern er keine Fehlermeldung, laut der die Zustellung erfolglos war, erhalten hat.

XI. GEHEIMHALTUNG

11.1 Die Parteien verpflichten sich dazu, alle Tatsachen, Auskünfte und sonstigen Daten, die ihnen aufgrund des vorliegenden Rechtsverhältnisses über die andere Partei zur Kenntnis gelangen, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und dies nach dem Erlöschen des vorliegenden Rechtsverhältnisses unbefristet zu bewahren bzw. sich einer Mitteilung an Unbefugte und einer Veröffentlichung zu enthalten. Im Falle eines Verstoßes gegen die im vorliegenden Punkt eingegangenen Verpflichtungen ist die Partei, die den Vertragsbruch begeht, dazu verpflichtet, der anderen Partei unverzüglich alle Schäden und Kosten, die ihr durch den Vertragsbruch entstanden sind, zu erstatten.

XII. EVERPFLICHTUNG ZUR KOOPERATION

12.1. Die Parteien verpflichten sich dazu, im Zuge der Vertragserfüllung miteinander zu kooperieren und einander über alle wesentlichen Umstände unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Parteien erklären sich bereit zu versuchen, alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden eventuellen Rechtsstreitigkeiten auf friedlichem Wege beizulegen.

12.2. Die Parteien vereinbaren und der ANZEIGENKUNDE stimmt durch seine Annahme vorliegenden AGB zu, dass sich die Parteien unabhängig von der Staatsangehörigkeit für die Beurteilung von eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Gerichtsbarkeit der Gerichte Ungarns ausbedingen.

XIII. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

13.1. Die Bestimmungen der vorliegenden AGB treten am 1. Juni 2025. in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

13.2. Eine Abweichung von den vorliegenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ist nur dann gültig, wenn sie auf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien beruht.

13.3. Der DIENSTLEISTER behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB zu ändern, in diesem Fall treten die AGB, die mit den geänderten Bestimmungen in eine einheitliche Fassung gebracht worden sind, am 15. Tag nach deren Veröffentlichung in Kraft, d. h., dass sie ab dann auch auf bereits geltende Verträge anzuwenden sind, es sei denn, der DIENSTLEISTER ändert den Mindestbetrag der Werbegebühren, diese Vorschriften sind dann für diejenigen Werbekampagnen, die nach dem Inkrafttreten gestartet werden, obligatorisch anzuwenden.

13.4. Der ANZEIGENKUNDE ist dazu berechtigt, bis zum 10. Tag nach der Veröffentlichung, gegen Änderungsbestimmungen – sowohl gegen Teile davon als auch gegen die Bestimmungen als Ganzes – zu protestieren, in diesem Fall gelten die vom Protest betroffenen Bestimmungen nicht für den bereits in Kraft getretenen Vertrag bzw. die Vertragsbestimmung zwischen dem protestierenden ANZEIGENKUNDEN und dem DIENSTLEISTER . Der ANZEIGENKUNDE nimmt zur Kenntnis, dass der DIENSTLEISTER , insofern er keinen Protest gegen die Änderungsbestimmungen erhebt und die DIENSTLEISTUNG nach deren Inkrafttreten in Anspruch nimmt, davon ausgeht, dass er die Änderungsbestimmungen für sich als verbindlich anerkennt.

13.5. Der ANZEIGENKUNDE akzeptiert mit seiner Annahme der AGB, dass er, insofern die Bestimmungen der vorliegenden AGB und seine eigenen allgemeinen Vertragsbedingungen einander widersprechen, die vorliegenden AGB für sich als verbindlich anerkennt.

13.6. Für den vorliegenden Vertrag ist die Rechtsordnung Ungarns maßgeblich. Die Sprache des vorliegenden Vertrags ist Ungarisch, im Falle einer beliebigen Übersetzung ist der ungarische Text als maßgeblich anzusehen. In den im vorliegenden Vertrag nicht geregelten Fragen sind die Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und die einschlägigen Bestimmungen der Rechtsnorm maßgeblich.

Ras Al Khamiah , 2022.

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FDRK 3458 Compass Building, AI Shohada Road. AI Hamra Industrial Zone – FZ Ras AI Khaimah,United Arab Emirates